Wichtig ist: Auch nach dem Aus der OS-Plattform bleibt die Verpflichtung nach §?36 VSBG bestehen. Unternehmen müssen weiterhin darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bereit sind oder nicht. Falls sie dazu bereit sind, muss auch die zuständige Schlichtungsstelle genannt werden. Diese Informationspflicht entfällt lediglich für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Für Betriebe, die schon bisher nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teilgenommen haben und dies auch entsprechend erklärt haben, ändert sich inhaltlich nichts.
Für unsere Homepagekunden bedeutet das: Sie müssen sich um nichts kümmern, bei Ihrem Platzhirsche-Abo gehören solche Änderungen natürlich zum Service. Wir haben die notwendigen Anpassungen bereits zum Stichtag 20.7.25 vorbereitet und durchgeführt. So bleibt Ihre Internetseite auf dem aktuellen Stand.
Beschäftigen Sie (mittlerweile) mehr als 10 Mitarbeiter und haben keinen Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren im Impressum stehen? Dann melden Sie sich bitte bei uns.
Bei Fragen zu diesem Thema oder anderen Anliegen können Sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden.
