Barrierefreiheitspflicht ab 2025: Betrifft dich das?

Entwarnung für die meisten Handwerksbetriebe. Und ein klarer Fahrplan für die anderen. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und bei vielen schrillen gerade die Alarmglocken. Aber keine Sorge: Die meisten kleinen Handwerksbetriebe sind gar nicht betroffen. Für alle anderen haben wir eine pragmatische Lösung – mit unserer Unterstützung und etwas redaktioneller Zuarbeit von euch.

Was ist das BFSG überhaupt?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet Unternehmen ab 28. Juni 2025 dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Gemeint sind vor allem Websites, Onlineshops, Apps, E-Book-Reader, Geldautomaten, Buchungsportale und Ähnliches.

Wen betrifft es?
Betroffen sind unter anderem:

  • Unternehmen mit einem Onlineshop, Buchungssystem oder anderen digitalen Kundenschnittstellen,
  • Betriebe, die digitale Produkte oder Apps verkaufen,
  • alle, die mit interaktiven Funktionen direkt mit Privatkunden kommunizieren.

Aber hier kommt die Entwarnung:
Das Gesetz gilt nicht für Kleinstunternehmen – also Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von unter 2 Millionen Euro. Und das trifft auf rund 90 % unserer Kunden zu. Wenn du also einen typischen Handwerksbetrieb führst und keinen Shop oder größere digitale Plattformen betreibst, kannst du erst einmal durchatmen.

    Wenn du dir nicht sicher bist, ob du unter das Gesetz fällst – melde dich einfach bei uns. Wir schauen uns das gemeinsam an.

    Und wenn es euch betrifft? Dann helfen wir euch.
    Falls dein Betrieb die Schwelle überschreitet, übernehmen wir gerne die technische und gestalterische Umsetzung. Aber: Einige Inhalte müssen wir gemeinsam mit dir aufarbeiten – z.B. Texte in leichter Sprache oder alternative Bildbeschreibungen. Ohne redaktionelle Mithilfe geht es nicht ganz, aber wir machen es dir so einfach wie möglich.

    Was muss konkret umgestellt werden?
    Wenn dein Betrieb unter das BFSG fällt, betrifft die Umstellung in erster Linie deine digitale Kundenkommunikation – also Website, Onlineshop, Apps oder andere digitale Dienste. Dabei geht es nicht um Designkosmetik, sondern um echte Zugänglichkeit für Menschen mit Einschränkungen. Die Anforderungen sind europaweit einheitlich geregelt.

    Konkret bedeutet das:

    • Texte verständlich schreiben: Keine Fachchinesisch-Wüsten, sondern klare, einfache Sprache – vor allem in wichtigen Bereichen wie Kontakt, Buchung oder Produktbeschreibungen.
    • Bilder beschreiben: Jedes Bild braucht einen sogenannten Alternativtext, damit blinde Nutzer mit Screenreader verstehen, was zu sehen ist.
    • Klare Struktur: Die Seite muss mit der Tastatur bedienbar sein. Das heißt: Keine verschachtelten Menüs, keine versteckten Funktionen, keine Barrieren.
    • Farben und Kontraste: Texte müssen gut lesbar sein – auch für Menschen mit Sehschwäche. Mindestens 4,5:1 Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
    • Formulare verständlich machen: Pflichtfelder kennzeichnen, Fehlermeldungen erklären und die Eingabe mit Hilfetexten unterstützen.
    • PDFs barrierefrei gestalten: Downloads und Dokumente müssen ebenfalls maschinenlesbar und logisch aufgebaut sein.
    • Videos untertiteln: Wenn du ein Video zeigst, braucht es Untertitel oder eine Textalternative.
    • Erklärung zur Barrierefreiheit: Auf deiner Website muss es einen festen Bereich geben, der erklärt, was bereits barrierefrei ist – und was (noch) nicht.
    • Feedbackmöglichkeit einbauen: Nutzer müssen eine einfache Möglichkeit haben, Probleme zu melden – z.?B. über eine eigene E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular.

    Die gute Nachricht: Vieles davon betrifft die Struktur und Technik deiner Website – also unser Job. Bei den Inhalten helfen wir dir, aber wir brauchen an einigen Stellen dein Know-how: Was ist auf den Bildern zu sehen? Welche Texte sollen wie vereinfacht werden? Das geht nur gemeinsam.

    Fazit:
    Für die meisten unserer Kunden heißt es: Abwarten und Kaffee trinken. Für alle anderen: Keine Panik. Wir regeln das gemeinsam. Melde dich einfach bei uns, wenn du Fragen hast oder deine Website barrierefrei umstellen willst. Wir freuen uns auf deine Nachricht.

    Disclaimer: Wir sind keine Anwaltskanzlei. Unsere Auskünfte sind unverbindlich und können unkorrekt oder unvollständig sein. Für Rechtssicherheit wende dich bitte an deinen Anwalt.