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Gut gemeint, teuer bezahlt: Ein Handwerker, ein Facebook-Post und die Folgen

Ein Berliner Handwerker postet ein Badewannenfoto auf Facebook, um auf ein Spendenprojekt hinzuweisen, und findet sich Jahre später in einem kostspieligen Rechtsstreit wieder. Der Fall wirft Fragen zu Urheberrechten, Internet-Nutzung und der Interpretation von Werbemaßnahmen auf.

In Berlin geriet der Handwerker Christian Remus unerwartet in juristische Schwierigkeiten wegen eines scheinbar harmlosen Facebook-Posts. Remus, ein Installateurmeister, leitet ein Unternehmen für Gas- und Wasserinstallationen und nutzte seine Facebook-Seite, um gelegentlich handwerksbezogene Inhalte zu teilen. Ende 2015 postete er das Foto einer Badewanne, das er im Internet fand. Das Bild stammte aus einem Spendenkalender, der auf die Wasserknappheit in Afrika aufmerksam machen sollte. Remus wollte damit auf das Spendenprojekt hinweisen, ahnte jedoch nicht die Folgen.

Sechs Jahre später erhielt er eine Abmahnung eines Anwalts, der ihn aufforderte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das tat er, löschte den Post und dachte, die Angelegenheit sei damit erledigt. Aber bald darauf wurde ihm vorgeworfen, gegen die Unterlassungserklärung verstoßen zu haben, weil das Bild immer noch in Google-Suchergebnissen auftauchte. Daraufhin wurden weitere Forderungen gestellt, die Gesamtsumme stieg auf etwa 7.500 Euro.

Das Landgericht Köln urteilte, Remus habe das Bild zu Werbezwecken genutzt und sei somit nicht berechtigt, sich auf eine Berichterstattung zu berufen. Es verurteilte ihn zur Zahlung von 3.258 Euro Schadensersatz. Remus ging in Berufung, doch das Oberlandesgericht Köln bestätigte das Urteil. Die Richter sahen das Foto als Werbemittel für sein Handwerk.

Remus' Anwältin, Beata Hubrig, kritisierte das Gerichtsurteil als zu pauschal und bemängelte eine mangelnde Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Falles. Sie sah hier eine Kollision von Grundrechten und eine unzureichende Entwicklung in der Rechtsprechung zum Urheberrecht.

Schließlich stand Remus vor hohen Kosten: Fast 12.000 Euro insgesamt, weshalb er seine Altersvorsorge auflösen musste. Er entwarf einen eigenen Badewannenkalender und präsentierte seinen Fall auf der re:publica, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

Tipp:

Achten Sie immer auf die Urheberrechte, wenn Sie in social media posten und löschen Sie alte Einträge, die eventuell dagegen verstoßen. Wenn Sie Ihre Illustrationen mti K.I. generieren sind Sie (ziemlich) auf der sicheren Seite.* 

Schulungen zur Nutzung von künstlicher Intelligenz finden Sie zum Beispiel hier.


*Disclaimer:
Wir sind keine Rechtsanwälte und können keine rechtsverbindlichen Aussagen machen und lehnen jede Haftung ab.

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