WICHTIG! Neue Werberegeln ab dem 27.09. – Was auf Ihrer Website jetzt wichtig ist

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Gesetze für Werbeaussagen auf Websites. Das Ziel der EU ist es, irreführendes „Greenwashing“ zu stoppen. Wer künftig mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss dies glasklar belegen. Bei Verstößen drohen teure Abmahnungen.

Die gute Nachricht vorweg: Wir halten Ihnen den Rücken frei. Wir sorgen schon im eigenen Interesse jeden Tag dafür, dass Ihre Website sicher und sauber läuft, damit Sie sich voll auf Ihr Handwerk konzentrieren können. Die Texte, die von uns für Sie gepflegt werden, überarbeiten wir bis zum Stichtag am 27.09. für Sie.

Dennoch sind auch Sie gefragt: Bitte prüfen Sie Ihre Website-Texte (und Meta-Daten)
Haben Sie eigene Texte, Slogans oder Leistungsbeschreibungen auf Ihrer Website eingefügt? Dann müssen diese auf die neuen Vorgaben geprüft werden.

Zur schnellen Orientierung hilft Ihnen unser 7-Punkte-Check:

  • Keine vagen Öko-Slogans: Streichen Sie allgemeine Begriffe wie “nachhaltig”, „klimafreundlich“, „grün“ oder “ökologisch”, wenn der direkte Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung fehlt.
  • Fakten statt Floskeln: Erklären Sie sofort und gut sichtbar, warum etwas umweltfreundlich ist (z. B. durch Nennung konkreter Energieeffizienzklassen nach EU-Vorgaben).
  • Keine Werbung mit gesetzlichen Pflichten: Was ohnehin für alle gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach dem Gebäudeenergiegesetz), darf nicht als Ihre exklusive Sonderleistung beworben werden.
  • Vorsicht bei CO₂-Kompensation: Produkte dürfen nicht mehr pauschal als „CO₂-neutral“ oder “klimaneutral” bezeichnet werden, wenn dies bloß auf dem Kauf von Klimazertifikaten oder Ausgleichsprojekten außerhalb der Wertschöpfungskette beruht.
  • Nur offizielle Siegel & Zertifizierungen: Nutzen Sie ausschließlich staatlich anerkannte Zertifikate oder Siegel, die auf unabhängigen Zertifizierungssystemen dritter Stellen beruhen. Selbst gestaltete „Öko-Logos“ sind tabu.
  • Zukunftsversprechen belegen: Aussagen über künftige Umweltziele (z. B. „Klimaneutral bis 2030“) erfordern einen konkreten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit Zwischenzielen, Budget und regelmäßiger Überprüfung durch unabhängige Experten.
  • Engagement sachlich benennen: Wenn Sie Umweltprojekte unterstützen, nennen Sie es transparent „Spende“ oder „Engagement“, leiten Sie daraus aber keine Klimaneutralität für Ihre Arbeit ab.

Haben Sie alles geprüft, sind aber unsicher, ob diese den neuen Regeln entsprechen? Rufen Sie uns einfach an oder antworten Sie auf diese E-Mail. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung und Korrektur!

Viele Grüße

Ihr Platzhirsche Team

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