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Heizungsprüfung für Gasheizungen – Pflicht für Eigentümer

Heizungsprüfung für Gasheizungen – Pflicht für Eigentümer

Nie war Energie sparen wichtiger als heute. Um den schonenden Umgang mit unseren fossilen Ressourcen voranzubringen, hat die Bundesregierung die Pflicht zur Heizungsprüfung eingeführt. Bis zum 15. September 2024 müssen alle Betreiber von Gasheizungen einen umfassenden Heizungs-Check vom Fachmann vornehmen lassen.

Die zweite Energiesparverordnung – Heizungsprüfung durch den Fachmann

Am 1. Oktober 2022 ist die neue Verordnung in Kraft getreten, die für Gasheizungen einen Heizungscheck zur Pflicht macht. Durchgeführt werden muss dieser von Fachkräften, zum Beispiel dem Schornsteinfeger oder dem Heizungsbauer. Es geht dabei nicht um eine Wartung der Anlage, sondern um die Überprüfung wichtiger Kennwerte wie der Heizleistung, der Energieeffizienz und der Abgas-Emissionen. Sparen können Sie, indem Sie diesen Check gleich mit der regelmäßigen Heizungswartung verbinden. 

Bestandteile der Heizungsprüfung

Für die Überprüfung der Energieeffizienz Ihrer Heizungsanlage checkt der Fachmann folgende Punkte:

  • Energiesparende Einstellung der technischen Parameter
  • Überprüfung der vorhandenen Pumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Die Heizungsprüfung basiert auf dem Heizungs-Check nach DIN EN 15378, ist aber weniger umfangreich. Häufig wird diese Pflichtübung deshalb auch als Heizungs-Check 2.0 angeboten.

Keine Pflicht und trotzdem sinnvoll – der hydraulische Abgleich

Zwar wird der hydraulische Abgleich nicht im Rahmen der Heizungsprüfung verlangt, macht aber dennoch Sinn, um den Energieverbrauch der Heizungsanlage zu drosseln. Bei dieser technischen Einstellung wird die Wärmeleistung geprüft, die nötig ist, um alle Räume der Wohnung oder des Hauses ideal zu beheizen, die sogenannte Heizlast. Das Ergebnis dient dazu, die nötige Vorlauftemperatur sowie die benötigte Wassermenge in der Anlage zu bestimmen und einzustellen. Auch der Druck in den Leitungen wird überprüft und optimiert. Dieser sollte gleichbleiben sein, damit zu allen Heizkörpern die ausreichende Wärmemenge geliefert werden kann. Ihr Vorteil: Der hydraulische Abgleich ist förderfähig. 15 % der Kosten werden auf Antrag vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. 

Durchgefallen bei der Heizungsprüfung – Was ist zu tun?

Stimmen die Werte der Gasheizung nicht, besteht die Pflicht zur Optimierung durch den Eigentümer. Zum Beispiel durch den Austausch der Heizungspumpe oder durch eine nachträgliche Dämmung der Heizungsrohre. Hierzu berät Sie Ihr Fachbetrieb für den Heizungsbau. 

Generell müssen alle Gasheizungen geprüft werden, auch dann, wenn sie erst kürzlich eingebaut wurde. Doch es gibt auch Ausnahmen: Ist die Heizungsanlage in Gebäuden mit Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystemen integriert, darf die Prüfung entfallen. Dies gilt auch dann, wenn in den letzten 2 Jahren bereits eine vergleichbare Prüfung ohne Optimierungsbedarf bei Ihrer Heizungsanlage durchgeführt wurde.

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